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Rechtsberatung

Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht

Lösungen aus allen Perspektiven

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungsstrategien und begleiten Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Sanierung.

  • Als Restrukturierungsbeauftragte haben wir bereits zahlreiche Unternehmen auf dem Weg zu einem Restrukturierungsplan begleitet.
  • Als Sanierungsberater sind wir nicht nur Ihr rechtlicher Sparringspartner, sondern führen auch die erforderlichen Vertragsverhandlungen bis zum erfolgreichen Abschluss.
  • Als rechtliche Berater behalten wir neben den juristischen Fragestellungen stets auch die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen im Blick.

Für Unternehmen: Früh handeln – Werte sichern.

  • Präventiv: Wir beraten Unternehmen bereits vor Eintritt einer Krise. Die gesetzlich in § 1 StaRUG verankerte Krisenfrüherkennung (KFE) und das Krisenmanagement sind für alle Unternehmen verpflichtend. Gemeinsam entwickeln wir ein auf Ihr Unternehmen und Ihr Marktumfeld zugeschnittenes Krisenfrüherkennungs- und -managementsystem, integrieren dieses in Ihre bestehenden Strukturen und definieren sowie dokumentieren die erforderlichen Prozesse.
  • Proaktiv: Zeichnen sich erste Krisensymptome ab, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen Handlungsoptionen und entwickeln den für Ihr Unternehmen optimalen Weg aus der Krise. Entscheidend ist dabei nicht nur die Strategie, sondern vor allem deren konsequente Umsetzung. Maßstab unseres Handelns ist das zu Beginn gemeinsam definierte Zielbild eines nachhaltig sanierten Unternehmens.
  • Konzepterstellung: Die Grundlage jeder erfolgreichen Sanierung ist ein tragfähiges Sanierungskonzept. Dieses umfasst kurz-, mittel- und langfristige Ziele und definiert die Voraussetzungen für eine nachhaltige Überwindung der Krise. Auf dieser Basis entsteht ein klarer Sanierungspfad, der – je nach Situation – durch einen außergerichtlichen Sanierungsvergleich, einen Restrukturierungsplan oder ein gerichtliches Eigenverwaltungsverfahren mit Insolvenzplan umgesetzt wird.
  • Umsetzungsberatung: Steht der Sanierungspfad fest, kommt es auf eine sorgfältige Vorbereitung der Umsetzung an – häufig unter erheblichem Zeitdruck. Ob Verhandlungen mit Gläubigern oder die Erstellung der erforderlichen Gerichtsunterlagen: Der erste Eindruck und eine professionelle Vorbereitung sind oft entscheidende Erfolgsfaktoren für eine gelungene Sanierung.

Für Führungs- und Aufsichtsorgane: Recht, Strategie und Umsetzung aus einer Hand.

  • Handlungspflichten und -optionen: Wir analysieren Ihre gesetzlichen Pflichten, erläutern bestehende Handlungsoptionen und prüfen gemeinsam mit Ihnen den konkreten Handlungsbedarf.
  • Krisencompliance: Das Restrukturierungsrecht verpflichtet Geschäftsleitungen zur Einrichtung eines wirksamen Krisenfrüherkennungs- und -managementsystems (§ 1 StaRUG). Die Anforderungen gehen deutlich über eine reine Liquiditätsüberwachung hinaus und umfassen insbesondere auch marktbezogene, strategische und organisatorische Aspekte. Gemeinsam entwickeln wir ein passgenaues Krisencompliance-Konzept, dokumentieren die erforderlichen internen Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Integration in Ihre bestehenden Unternehmensprozesse.

Für Investoren: Restrukturierung mit klarem Fokus auf Umsetzung

  • Erwerb insolventer Unternehmen: In jeder Krise steckt eine Chance – dieser Satz gilt in besonderer Weise für Investoren. Die Insolvenz ermöglicht oftmals einen wirtschaftlichen Neustart, bei dem operative Geschäftsbereiche von Altlasten befreit und tragfähige Zukunftsperspektiven geschaffen werden können. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die geeignete Erwerbsstrategie und begleiten Sie beim Unternehmenskauf – sei es im Wege eines Asset Deals, eines Share Deals oder im Rahmen eines Insolvenzplans.
  • Umsetzungsbegleitung: Auch nach dem erfolgreichen Vertragsabschluss sind regelmäßig zahlreiche Umsetzungsschritte erforderlich. Die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen ist häufig mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen verbunden. Durch eine konsequente und zügige Begleitung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Sie das Unternehmen schnell wieder operativ und rechtssicher führen können.

Kompetenzteam Recht

Kompetenzen

Krisencompliance

Das Restrukturierungsrecht verpflichtet Geschäftsleitungsorgane zur Einrichtung eines wirksamen Krisenfrüherkennungs- und -managementsystems (§ 1 StaRUG). Die Anforderungen gehen weit über eine reine Liquiditätsüberwachung hinaus und umfassen insbesondere marktbezogene, strategische und organisatorische Risiken.

Wir entwickeln mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Krisenfrüherkennungs- und -managementsystem, dokumentieren die erforderlichen Prozesse und unterstützen Sie bei der Integration in Ihre bestehenden Unternehmensabläufe.

Sanierungsbegleitung

Neben der betriebswirtschaftlichen Entwicklung eines Sanierungskonzepts – häufig nach IDW S6 – ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung unverzichtbar. Die gesetzlichen und rechtsprechungsbedingten Anforderungen müssen von Beginn an berücksichtigt werden, um den Handlungsspielraum für die bestmögliche Sanierungslösung zu erhalten.

Wir begleiten Ihr Unternehmen als rechtlicher Berater und arbeiten dabei eng und interdisziplinär mit den betriebswirtschaftlichen Beratern zusammen.

Sanierungsumsetzung

Der Erfolg eines Sanierungskonzepts entscheidet sich in der Umsetzung. Häufig müssen Finanzierungen angepasst sowie Verträge mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern neu verhandelt werden.

Wir begleiten diese Verhandlungen bereits während der Konzepterstellung. Eine frühzeitige und transparente Abstimmung mit allen Beteiligten schafft die Voraussetzungen für eine zügige und erfolgreiche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Haftungsvermeidung

Ein wirksames Krisenfrüherkennungs- und -managementsystem erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen des § 1 StaRUG, sondern trägt zugleich dazu bei, Haftungsrisiken für Geschäftsleitungsorgane frühzeitig zu minimieren.

Wir entwickeln mit Ihnen ein unternehmensindividuelles Konzept nach IDW S 16 und begleiten dessen rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Distressed M&A

Unternehmenstransaktionen begleiten wir umfassend – von der Entwicklung der Transaktionsstruktur über die Vertragsverhandlungen bis zum erfolgreichen Abschluss. Aufgrund unserer Erfahrung in der Insolvenzverwaltung können wir auch komplexe Transaktionen rechtlich flexibel gestalten.

Wir strukturieren die Übernahme je nach Ausgangslage als Asset Deal, Share Deal oder im Rahmen eines Insolvenzplans.

Rechtliche Fragen? Wir sind für Sie da.

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Ihr Kompetenzteam zum Thema Recht

Nikolaos Antoniadis

Partner / Geschäftsführer

Rechtsanwalt
Steuerberater
Insolvenzverwalter

Britta Hoff

Partnerin / Geschäftsführerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzverwalterin

Sebastian Richter

Partner

Rechtsanwalt
Insolvenzverwalter

Stefan Sprinz

Partner / Geschäftsführer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Insolvenzverwalter

Phillip-Boie Harder

Rechtsanwalt, Autor und Herausgeber
Master of Laws LL.M. Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln)
Zertifizierter Restrukturierungsmanager