Mit Ablauf des Geschäftsjahres wird der Jahresabschluss fällig. Er gilt als Grundlage für die Besteuerung und gibt Auskunft über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Schwarz auf weiß können Sie nachvollziehen, wie sich Ihr Unternehmen entwickelt hat und anhand der Zahlen künftige Investitionen planen. Doch der Jahresabschluss ist deutlich mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe. Im Rahmen einer ausführlichen Bilanz- oder GuV-Besprechung, die wir von ANURE jährlich mit Ihnen führen und in Anlehnung an die betriebswirtschaftliche Analyse, geben wir Ihnen mit der Auswertung des Jahresabschlusses eine wichtige Entscheidungshilfe an die Hand.
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung!
Das Team der ANURE erstellt Ihren jährlichen Jahresabschluss. Je nach Gesellschaftsform Ihres Unternehmens kann der Jahresabschluss gesetzlich vorgeschrieben sein oder auf freiwilliger Basis bei uns in Auftrag gegeben werden. Neben der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses erstellen und veröffentlichen wir für Sie – sofern vorgeschrieben – auch Offenlegungs- und Steuerbilanzen.
Wir stellen übersichtlich und gut nachvollziehbar Einnahmen gegen Ausgaben und prüfen die Plausibilität. Des Weiteren kümmern wir uns um alle Belange, die mit der Jahresabschlusserklärung in Zusammenhang stehen.
Unsere Leistungen
- Handelsrechtliche Jahresabschluss
- Bericht zur Offenlegung (Offenlegungsbilanz) nach § 325 HGB
- Bericht zur Steuerbilanz / Bilanz und GuV-Rechnung für § 4 Abs. 1 EStG-Rechner
- Eröffnungsbilanz
- Zwischenabschlussbilanz
- Auseinandersetzungsbilanz
- Umwandlungsbilanz
- Ergänzungsbilanz
- Sonderbilanz
- Liquidationsbilanz
- Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung
- Bericht zum Anlagenverzeichnis
- Plausibilitätsbericht nach Plausibilitätsprüfung
- Jahresabschlussbericht
- Schriftliche Einschätzung der betrieblichen Situation Ihres Unternehmens
- Bilanzbrief (vor Jahresende)
- Mitwirkung an Gesellschafterversammlungen
- Mitwirkung an der schriftlichen Beschlussfassung
- Mehrjahresvergleiche
- Freiwillige Jahresabschlussprüfung
- Freiwillige Buchprüfung
- Freiwillige Geschäftsführungsprüfung
- EDV-Prüfung
- Sonderprüfung bei Gründung von Kapitalgesellschaften
- Wahrnehmung von Auskunfts- und Einsichtsrechten der Gesellschafter







